Wie man das TZ2-Formular für private Vermieter in Kroatien einfach einreicht
Die Einreichung des TZ2-Formulars war noch nie so einfach für private Vermieter in Kroatien, dank des Online-Systems e-Porezna. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen, wie Sie das Formular korrekt ausfüllen und Schritt für Schritt einreichen.
Anmeldung im e-Porezna-System
Zunächst müssen Sie sich im e-Porezna-System über folgenden Link anmelden: https://e-porezna.porezna-uprava.hr/Prijava.aspx?ReturnUrl=%2f.
Es gibt zwei Möglichkeiten, sich anzumelden:
- Mit einer e-ID (mit einem Smartcard-Leser).
- Mit der m-Banking-App (diese ist bei den meisten Banken in Kroatien verfügbar).
Nach der erfolgreichen Anmeldung werden Sie zum e-Porezna-Portal weitergeleitet.
Finden des TZ2-Formulars
Geben Sie im Suchfeld des e-Porezna-Systems „TZ2“ ein. Klicken Sie auf das Ergebnis, das Sie zum TZ2-Formular führt. Das Formular wird geöffnet und ist bereit zum Ausfüllen.
Ausfüllen des TZ2-Formulars
Auswahl der Gemeinde
Zu Beginn des Formulars wählen Sie die Gemeinde aus, in der sich Ihre Unterkunft befindet.
Eingabe der Unterkunftsdaten
Die nächsten Schritte beinhalten das Ausfüllen der Daten zu Ihrer Unterkunft:
- Anzahl der Hauptbetten: Geben Sie die genaue Anzahl der Hauptbetten ein.
- Anzahl der Zusatzbetten: Geben Sie die genaue Anzahl der Zusatzbetten ein.
- Einheitspreis pro Bett: Geben Sie den Preis für Haupt- und Zusatzbetten an.
- Gesamtpreis: Das System berechnet automatisch den Gesamtpreis auf Grundlage der eingegebenen Daten.
Sie können auch ein Beispiel eines ausgefüllten TZ2-Formulars als Referenz hinzufügen, um das Verständnis zu erleichtern.
Überprüfung und Einreichung des Formulars
Nachdem Sie alle erforderlichen Daten ausgefüllt haben, folgen Sie diesen Schritten:
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Überprüfen“ in der oberen linken Ecke.
- Wenn ein Fehler vorliegt, wird das System Sie benachrichtigen und hervorheben, was korrigiert werden muss.
- Wenn keine Fehler vorliegen, zeigt das System eine Nachricht an, dass alles korrekt ist.
- Wenn Sie sicher sind, dass alle Daten korrekt sind, klicken Sie auf die Schaltfläche „Absenden“.
Weitere Tipps
- Überprüfen Sie immer die eingegebenen Daten, bevor Sie das Formular absenden, um unnötige Fehler zu vermeiden.
- Bewahren Sie die Bestätigung der Einreichung des TZ2-Formulars für Ihre Unterlagen auf.
Durch Befolgen dieser einfachen Schritte wird der Prozess der Einreichung des TZ2-Formulars schnell und effizient. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder kontaktieren Sie den Support des e-Porezna-Systems.
Weitere Informationen gemäß den Richtlinien der Steuerverwaltung
Laut den Richtlinien der Steuerverwaltung zur Berechnung und Zahlung des Tourismusbeitrags für das Jahr 2025 möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Personen, die gastronomische Dienstleistungen in Haushalten anbieten, müssen das ausgefüllte TZ2-Formular im Zeitraum vom 1. bis 15. Januar 2025 für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Steuerbehörde einreichen. Dies erfolgt gemäß Artikel 11 des Gesetzes über Mitgliedsbeiträge in Tourismusgemeinschaften (NN 52/19 und 144/20), nach dem der jährliche Pauschalbeitrag als Produkt der höchsten Anzahl an Betten in einem Zimmer, Apartment oder Ferienhaus aus dem Vorjahr (laut Genehmigung zur Erbringung gastronomischer Dienstleistungen in einem Haushalt) und dem festgelegten Beitrag für jedes Bett (5,97 EUR für ein Hauptbett bzw. 2,99 EUR für ein Zusatzbett) berechnet wird.
Unter Punkt 17 des TZ2-Formulars müssen Sie die Gesamteinnahmen aus der Umsatzaufzeichnung des Vorjahres (2024) angeben.
Das Formular wird gemäß dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Inhabers der Genehmigung zur Erbringung gastronomischer Dienstleistungen in einem Haushalt und der zuständigen Steuerbehörde ausgefüllt. Es wird über das einheitliche Portal der Steuerverwaltung (e-Porezna) eingereicht.
Der jährliche Pauschalbeitrag kann gemäß dem Gesetz entweder bis zum 31. Juli des laufenden Jahres vollständig oder in drei gleichen Raten gezahlt werden, wobei die erste Rate am 31. Juli, die zweite am 31. August und die dritte am 30. September des laufenden Jahres fällig ist.