Immobiliensteuer in Kroatien: Alles, was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Immobiliensteuer durch die Steuer auf Ferienhäuser ersetzt. Dieses neue Steuergesetz gilt für alle Arten von Immobilien, einschließlich Wohn- und Gewerbeflächen, und legt fest, wer für die Zahlung verantwortlich ist und welche Ausnahmen und Erleichterungen bestehen.
Was ist steuerpflichtig? Immobilien umfassen:
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Wohngebäude
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Wohnteile von gemischt genutzten Gebäuden
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Wohnungen und andere eigenständige Wohnräume
Wer zahlt die Immobiliensteuer? Die Steuer wird von den Eigentümern der Immobilien gezahlt, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen, inländische oder ausländische Staatsbürger handelt. In einigen Fällen kann auch der Mieter für die Zahlung verantwortlich sein, wenn dies im Vertrag festgelegt ist.
Steuerhöhe Die Immobiliensteuer wird basierend auf der Nutzfläche berechnet und reicht von 0,60 bis 8,00 Euro pro m². Der Betrag hängt von Faktoren wie Standort, Alter und besonderen Merkmalen der Immobilie ab.
Ausnahmen und Erleichterungen Es gibt Situationen, in denen die Steuer nicht gezahlt wird, darunter:
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Immobilien, die für den Daueraufenthalt genutzt werden
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Immobilien im langfristigen Mietverhältnis
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Familienhäuser und Wohnungen, die von sozial benachteiligten Bürgern besessen werden
Fristen und Meldungen Eigentümer müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres Änderungen melden, die die Höhe der Steuer beeinflussen. Wenn die Immobilie vermietet ist, muss auch ein Nachweis darüber erbracht werden.
Wie bereitet man eine Immobilie auf die Besteuerung vor? Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder für geschäftliche Zwecke nutzen, ist es wichtig, die Angaben zur Immobilie rechtzeitig zu melden. Für Immobilien, die für den Daueraufenthalt genutzt werden, fällt die Steuer nicht an.
Die Immobiliensteuer tritt 2025 in Kraft, daher ist es wichtig, dass alle Immobilienbesitzer ihre Verpflichtungen verstehen und sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um mögliche Strafen zu vermeiden. Wenden Sie sich für weitere Informationen und spezifische Anweisungen an das Finanzamt.